Pflegehilfsmittel

Wir beraten Sie dazu.

© Bild von Adriano Gadini auf Pixabay

Pfegehilfsmittel

Pflegebedürftige bzw. ihre pflegenden Angehörigen haben Anspruch auf kostenlose »zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel«. Gemeint sind Produkte wie

  • Einmalhandschuhe, Fingerlinge
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Mundschutz, Schutzschürzen
  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch.


Diese Hilfsmittel sollen zur Erleichterung der Pflegesituation und vor allem zum Schutz der privaten Pflegepersonen (Familie, Freunde, Nachbarn) dienen. Die Übernahme der Kosten muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt werden. Eine Verordnung oder ein Rezept vom Arzt sind dazu nicht erforderlich.

Wir beraten Sie gern!