Ihre Apotheke am Krankenhaus Köpenick
Wir beraten Sie dazu.
Pflegebedürftige bzw. ihre pflegenden Angehörigen haben Anspruch auf kostenlose »zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel«. Gemeint sind Produkte wie
Diese Hilfsmittel sollen zur Erleichterung der Pflegesituation und vor allem zum Schutz der privaten Pflegepersonen (Familie, Freunde, Nachbarn) dienen. Die Übernahme der Kosten muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt werden. Eine Verordnung oder ein Rezept vom Arzt sind dazu nicht erforderlich.
Wir beraten Sie gern!